Impressum

Old School Gym GmbH
Groß-Strehlitzer-Str. 2
90471 Nürnberg
Geschäftsführung: Maksym Umanskyy

Handelsregister: Amtsgericht Nürnberg HRB 32924
Sitz der Gesellschaft Nürnberg
Steuernummer:  241/134/50785
USt.-IdNr.:            DE306441655

 

AGB´s

  • 1 Hausordnungen

Bei Nutzung des Old School Gym-Centers unterliegt das Mitglied der im Old School Gym geltenden Hausordnung. Die Hausordnungen können insbes. Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung und Nutzungszeiten beinhalten.

  • 2 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

(1) Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Old School Gym möglich.

(2) Das Mitglied verpflichtet sich dem Old School Gym gegenüber, die ihm ausgehändigte Chipkarte nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust von Chipkarte unverzüglich schriftlich beim Old School Gym zu melden.

  • 3 Folgen eines Verlustes von Chipkarte bzw. deren Überlassung an Dritte

(1) Bei Verlust von der Chipkarte wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen 10,00 EUR.

(2) Nutzt eine dritte Person unbefugt den die Chipkarte des Mitglieds und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass diese Gegenstände dem Dritten durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden sind oder dass das Mitglied einen Verlust der Gegenstände nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat, so ist das Mitglied verpflichtet, für jede Nutzung des Old School Gym-Centers durch den Dritten einen pauschalen Schadensersatz i.H.v. 25 EUR je Nutzung zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch das Old School Gym bleibt unberührt.

  • 4 Zugangsberechtigung zum Old School Gym

Das Mitglied ist nur dann zur Nutzung eines Old School Gym-Centers berechtigt, wenn es sich bei Zutritt durch seine Chipkarte ausweisen kann.

  • 5 Umfang der geschuldeten Leistungen

(1) Die Mitgliedschaft berechtigt tarifabhängig zur Nutzung des Sport- und Fitness-Bereichs und/oder tarifabhängig und im Rahmen der verfügbaren Teilnehmerplätze zur Nutzung des tarifbezogenen Kursangebots sowie jeweils der Sanitäranlagen (WC, Dusche).

(2) Dienstleistungen, die zur Benutzung der Fitnessstudioeinrichtungen erforderlich sind (insbes. Gerätebetreuung) sind von dem monatlichen Mitgliedsbeitrag mit umfasst. Für eine zusätzliche individuelle Betreuung („Personal Fitness Trainer“) fällt monatlich eine zusätzliche Gebühr an. Preise und Leistungsumfang des Personal Fitness Trainer-Angebots können in jedem Old School Gym erfragt werden.

(3) Der monatliche Mitgliedsbeitrag berechtigt zur Teilnahme an sämtlichen regelmäßigen Trainingskursen. Für einzelne zusätzliche Veranstaltungen (insbes. mit externen Fitness-Trainern) können zusätzliche Gebühren anfallen. Auf derartige Zusatzgebühren wird bei Ankündigung eines solchen Kurses gesondert hingewiesen.

(4) Das Old School Gym garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten/bereitgestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des Fitness-Centers mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.

  • 6 Begleitpersonen/Verzehr mitgebrachter Getränke

(1) Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nicht gestattet.

(2) Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb des Old School Gym gestattet. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und von Speisen ist innerhalb des gesamten Old School Gym untersagt.

  • 7 Haftungsbeschränkung

(1) Old School Gym haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht seitens Old School Gym und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit seitens Old School Gym sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Old School Gym beruhen. Hierbei steht jeweils ein Verstoß oder eine Pflichtverletzung/Verletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Old School Gym einem Verstoß oder einer Pflichtverletzung/Verletzung seitens Old School Gym gleich. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von Old School Gym zählt insbes., aber nicht ausschließlich die fortlaufende Bereitstellung der in § 2 des Vertrages genannten Einrichtungen.

(2) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in ein Old School Gym-Center zu bringen. Von Seiten Old School Gym werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch Old School Gym zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von Old School Gym in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Ein solcher Schaden besteht insbesondere in den sodann noch ausstehenden, ursprünglich vertraglich vereinbarten Mitgliedsbeiträge bis zum Ende des Zeitpunkts, zu dem die nächste ordentliche Kündigung möglich ist.

  • 8 Kündigungsrechte des Old School Gym

(1) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies die Old School Gym, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich Old School Gym ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

  • 9 Kündigungsrechte des Mitglieds

(1) Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:

  1. Bei Eintritt einer Schwangerschaft.
  2. Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote des Old School Gym unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (bspw. Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig.
  3. Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Mitglieds an einen Ort, der mehr als 50 km vom Old School Gym-Center entfernt liegt.
  4. Bei Schließung oder Verlegung des Old School Gym, wenn danach das Old School Gym-Center mindestens 20 km weiter von dem Hauptwohnsitz des Mitglieds entfernt liegt, als geschlossene/verlegte Old School Gym.

(2) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 u. 2 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, beim Old School Gym im Original eingereicht wird. Bei einer Kündigung nach Abs. 1 Nr. 3 sind eine Ab- und Anmeldebestätigung mit der Kündigung vorzulegen.

(3) Mit Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied die ihm ausgehändigte Chipkarte beim Old School Gym abzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Mitgliedschaft, so wird die in § 4 Abs. 1 genannte Verlustgebühr fällig.

  • 10 Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung

(1) Old School Gym erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer (Mobil), e-mail-Adresse und Bankverbindung.

(2) Zudem werden bei Betreten des Old School Gym die auf der Chipkarte gespeicherte Mitgliedsnummer sowie das Datum und die Uhrzeit erfasst. Old School Gym speichert diese Daten für maximal zwei Monate. Sie dienen ausschließlich der Überwachung unbefugter Nutzungen und werden sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht.

(3) Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird das Old School Gym hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Mitglied einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise vom Old School Gym verwiesen. 52

  • 11 Sondertarife

(1) Die von Old School Gym angebotenen Sondertarife (wie etwa Schüler-/Studententarif, Partnertarif, Firmentarif) können nur gewählt werden, wenn die hierfür gegebenen Voraussetzungen durch das Mitglied erfüllt werden und die Erfüllung dieser Voraussetzungen gegenüber Old School Gym in zureichender Form nachgewiesen wird.

(2) Das Mitglied ist verpflichtet, bei Wegfall der Voraussetzungen für einen Sondertarif dies der Old School Gym unverzüglich mitzuteilen. Mitglieder in einem Schüler-/Studententarif sind zudem verpflichtet, jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres einen entsprechenden Ausweis zur Prüfung bei Old School Gym vorzulegen oder in Kopie einzusenden.

(3) Erlangt Old School Gym Kenntnis davon, dass die Voraussetzungen für einen Sondertarif bei einem Mitglied entfallen sind oder kommt das Mitglied den Nachweisobliegenheiten in Abs. 2 nicht nach, ist Old School Gym berechtigt, den Sondertarif auf den Normaltarif umzustellen und künftig die Beiträge des Normaltarifs abzubuchen.

(4) Wurden trotz Fehlens der Voraussetzungen für einen Sondertarif lediglich dessen ermäßigte Beiträge eingezogen, ist Old School Gym berechtigt, auch rückwirkend die Differenz zu den Monatsbeiträgen des Normaltarifs einzuziehen.

(5) Sondertarif gilt Höchstens ein Jahr und wird nach Verlängerung auf den Aktuellen Tarif umgestellt.

  • 12 Sonstiges

Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.

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(Stand: 07/2021)

 

Wir sind Mitglied folgender Verbände: